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   LSG Berlin, 01.02.2000 - L 14 AL 49/98   

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https://dejure.org/2000,17332
LSG Berlin, 01.02.2000 - L 14 AL 49/98 (https://dejure.org/2000,17332)
LSG Berlin, Entscheidung vom 01.02.2000 - L 14 AL 49/98 (https://dejure.org/2000,17332)
LSG Berlin, Entscheidung vom 01. Februar 2000 - L 14 AL 49/98 (https://dejure.org/2000,17332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Status der Arbeitslosigkeit bei gelegentlicher Hilfe des Ehemannes ; Gelegentliche Hilfe im Unfang einer "kurzzeitigen Beschäftigung" ; Mithilfe als Familienangehöriger ; Gewährung von Arbeitslosengeld

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf

    Auszug aus LSG Berlin, 01.02.2000 - L 14 AL 49/98
    Ist ein Weisungsrecht nicht vorhanden, kann der Betreffende seine Tätigkeit also wesentlich frei gestalten, insbesondere über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort und -zeit frei verfügen, oder fügt er sich nur in die von ihm selbst gegebene Ordnung des Betriebes ein, liegt keine abhängige, sondern eine selbständige Tätigkeit vor, die zusätzlich durch ein Unternehmerrisiko gekennzeichnet zu sein pflegt (BSG, Urteile vom 30. Januar 1990 - 11 RAr 47/88 -, SozR 3-2400 § 7 Nr. 1, vom 6. Februar 1992 - 7 RAr 134/90 -, SozR 3-4100 § 104 Nr. 8, vom 21. April 1993 - 11 RAr 67/92 - und vom 8. Dezember 1994 - 11 RAr 49/94 -, SozR 3-4100 § 168 Nr. 11 und 18).

    Allerdings hat das Bundessozialgericht angenommen, dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der zudem über die Hälfte der Geschäftsanteile verfügt, nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur Gesellschaft steht (Urteil vom 30. April 1976 - 8 RU 78/75 -, SozR 2200 § 723 Nr. 1 sowie Urteil vom 6. Februar 1992 - 7 RAr 134/90 -, a.a.O.).

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus LSG Berlin, 01.02.2000 - L 14 AL 49/98
    Ist ein Weisungsrecht nicht vorhanden, kann der Betreffende seine Tätigkeit also wesentlich frei gestalten, insbesondere über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort und -zeit frei verfügen, oder fügt er sich nur in die von ihm selbst gegebene Ordnung des Betriebes ein, liegt keine abhängige, sondern eine selbständige Tätigkeit vor, die zusätzlich durch ein Unternehmerrisiko gekennzeichnet zu sein pflegt (BSG, Urteile vom 30. Januar 1990 - 11 RAr 47/88 -, SozR 3-2400 § 7 Nr. 1, vom 6. Februar 1992 - 7 RAr 134/90 -, SozR 3-4100 § 104 Nr. 8, vom 21. April 1993 - 11 RAr 67/92 - und vom 8. Dezember 1994 - 11 RAr 49/94 -, SozR 3-4100 § 168 Nr. 11 und 18).
  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

    Auszug aus LSG Berlin, 01.02.2000 - L 14 AL 49/98
    Ist ein Weisungsrecht nicht vorhanden, kann der Betreffende seine Tätigkeit also wesentlich frei gestalten, insbesondere über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort und -zeit frei verfügen, oder fügt er sich nur in die von ihm selbst gegebene Ordnung des Betriebes ein, liegt keine abhängige, sondern eine selbständige Tätigkeit vor, die zusätzlich durch ein Unternehmerrisiko gekennzeichnet zu sein pflegt (BSG, Urteile vom 30. Januar 1990 - 11 RAr 47/88 -, SozR 3-2400 § 7 Nr. 1, vom 6. Februar 1992 - 7 RAr 134/90 -, SozR 3-4100 § 104 Nr. 8, vom 21. April 1993 - 11 RAr 67/92 - und vom 8. Dezember 1994 - 11 RAr 49/94 -, SozR 3-4100 § 168 Nr. 11 und 18).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93

    Abgrenzung - entgeltliches Beschäftigungsverhältnis - familienhafte Mithilfe -

    Auszug aus LSG Berlin, 01.02.2000 - L 14 AL 49/98
    Weitere für die Abgrenzung zu berücksichtigende Gesichtspunkte sind nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, ob ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen worden ist, ob das gezahlte Entgelt der Lohnsteuerpflicht unterliegt, als Betriebsausgabe verbucht und dem Angehörigen zur freien Verfügung ausgezahlt wird, und schließlich, ob der Angehörige eine fremde Arbeitskraft ersetzt (BSG, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 RK 50/93 -, SozR 3-2500 § 5 Nr. 17 m.w.Nw.).
  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

    Auszug aus LSG Berlin, 01.02.2000 - L 14 AL 49/98
    Ist ein Weisungsrecht nicht vorhanden, kann der Betreffende seine Tätigkeit also wesentlich frei gestalten, insbesondere über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort und -zeit frei verfügen, oder fügt er sich nur in die von ihm selbst gegebene Ordnung des Betriebes ein, liegt keine abhängige, sondern eine selbständige Tätigkeit vor, die zusätzlich durch ein Unternehmerrisiko gekennzeichnet zu sein pflegt (BSG, Urteile vom 30. Januar 1990 - 11 RAr 47/88 -, SozR 3-2400 § 7 Nr. 1, vom 6. Februar 1992 - 7 RAr 134/90 -, SozR 3-4100 § 104 Nr. 8, vom 21. April 1993 - 11 RAr 67/92 - und vom 8. Dezember 1994 - 11 RAr 49/94 -, SozR 3-4100 § 168 Nr. 11 und 18).
  • BSG, 30.04.1976 - 8 RU 78/75

    Beteiligung am Stammkapital - Alleinige Geschäftsführer - Vertretung -

    Auszug aus LSG Berlin, 01.02.2000 - L 14 AL 49/98
    Allerdings hat das Bundessozialgericht angenommen, dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der zudem über die Hälfte der Geschäftsanteile verfügt, nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur Gesellschaft steht (Urteil vom 30. April 1976 - 8 RU 78/75 -, SozR 2200 § 723 Nr. 1 sowie Urteil vom 6. Februar 1992 - 7 RAr 134/90 -, a.a.O.).
  • LSG Brandenburg, 16.04.2003 - L 4 KR 14/99

    Versicherungspflichtige Tätigkeit im Rahmen einer Beschäftigung beim Ehemann;

    Daraus folgt, dass nach den in der DDR vorherrschenden familienrechtlichen Normen und Lehren Handwerks- und Gewerbebetriebe, sofern sie nur einen der Ehegatten zum Inhaber hatten, dessen Alleineigentum war (Zierholz, Ehegattenarbeitsverhältnis- und Arbeitslosenversicherung, Neue Justiz 12/1997, Landessozialgericht Brandenburg, Urteil vom 26. April 2000, L 8 AL 85/98 m. w. N.; Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 01. Februar 2000, Aktenzeichen L 14 AL 49/98).
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